Diese Internetseite richtet sich an die Verantwortlichen von Unternehmen, die nach einer rechtssicheren, aber einfach und effizient gestalteten Lösung suchen, um die gesetzlichen Vorgaben der EU-Richtlinie - Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzung in Deutschland gerecht zu werden.

Unser Angebot richtet sich vornehmlich an Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen. Gemeinnützigen Organisationen bzw. Gesellschaften kommen wir preislich entgegen.

Wir bieten zu fairen Preisen eine umfassende (komplette) Lösung an, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Dies beinhaltet folgende Elemente:

Mit diesem Tool können Sie die Kosten unserer Lösung zum Hinweisgeberschutz für Ihr Unternehmen selbst berechnen.

Bitte machen Sie in den jeweiligen Feldern korrekte Angaben.

Unternehmensdaten:

         

Preisberechung:

Jährlich
600,00 €
Jährlich (Pauschale)
0,00 €
600,00 €
Zusätzliche Abrechnung:
Fallpauschale je abgegebenen Hinweis
300,00 €

Sie haben zudem die Möglichkeit:

Vertrag abschließen
Weitere Informationen anfordern
Gesprächstermin vereinbaren

Wenn Sie uns Ihr unverbindliches Interesse an einer Zusammenarbeit zu diesen Konditionen mitteilen möchten, klicken Sie bitte auf „Interessenbekundung absenden“.

Wir behalten uns vor, von einem Vertragsschluss abzusehen, wenn uns die Angaben zum Unternehmen nicht passend erscheinen.

Die Komplettlösung für die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes für soziale Unternehmen:

Idee hinter dem Konzept unserer Komplettlösung:

Unser Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Vorgabem beim Hinweisgeberschutz:

1. Einrichten Ihrer Instanz der Hinwesgeberlösung

Sie erhalten von uns nach Vertragsabschluss Informationen zu Kontaktdaten, die Sie unternehmensweit bzw. auf Ihrer Webseite, im Intranet usw. veröffentlichen dürfen und zwar:

Ihnen obliegt es, eine Person auszuwählen, welche die Schnittstellenfunktion wahrnimmt.

2. Laufende Zusammenarbeit

Wir nehmen Hinweise von Hinweisgebern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben entgegen, wahren alle relevanten Fristen, führen die weitere Kommunikation mit dem Hinweisgeber bis ein vewertbarer Sachverhalt vorliegt.

Sie erhalten je eingegangenem Hinweis einen Bericht von uns.

Sie haben die Möglichkeit, dazu Rückfragen zu stellen, um den Sachverhalt mit einem Rechtwanwalt zu erörtern.

Sie erhalten jährlich per Post und digital einen Bericht zum Stand Ihres Hinweisgeberschutzsystem und den im Vorjahr eingegangenen Hinweisen.

Mit sonstigen Anliegen können Sie jederzeit auf uns zukommen.


Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Vertragsunterlagen, die wir Ihnen anlässlich einer "Interessenbekundung" gerne zukommen lassen.

Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH
Hauptstraße 21
79227 Schallstadt