Beziehung zum Unternehmen:

Sie möchte mit Ihrem Hinweis Informationen über einen Verstoß geben. Bitte beachten Sie: Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße. Bitte geben Sie an, in welcher Beziehung Sie zu dem Unternehmen stehen, auf das sich Ihr Hinweis bezieht, damit wir prüfen können, ob die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes für Ihren Hinweis anwendbar sind (§ 3 Abs. 3 HinSchG):


Rechtsbereich:

Bitte machen Sie im Bezug auf Ihren Hinweis, wenn möglich, Angaben zum sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (§ 2 HinSchG).

Mein Hinweis kann folgendem Thema (Verstoßtyp) des sachlichen Anwendungsbereichs nach § 2 HinSchG zugeordnet werden:

2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift
3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft


Bitte beschreiben Sie den Vorgang:

Bitte beschreiben Sie den Vorgang möglichst genau. Falls Sie anonym bleiben möchten, achten Sie darauf, dass Sie innerhalb der Meldung keine Informationen preisgeben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Um die Datenschutzrechte zu wahren, geben Sie bitte nur persönliche Informationen von Dritten an, sofern diese für eine Einordnung oder Bearbeitung unerlässlich sind. Betreiben Sie daher Datensparksamkeit, die Ombudsperson wird Sie um die Übermittlung weiterer Daten bitten, falls dies notwending sein sollte.

Geben Sie nur Hinweise ab, die Inhaltlich richtig sind.

Beachten Sie: Nach § 38 HinSchG ist hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entsteht.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Dateien mit einer Gesamtgröße von 8 Megabyte an Ihre Meldung anzuhängen. Achten Sie auch bei Dateianhängen darauf, dass diese keine Informationen enthalten, die Ihre Identifikation ermöglichen. Besonders Fotos und Mediendatein besitzen oft s.g. Metadaten z.B. über den Autor der Datei oder die Lokalität in der diese erstellt wurden. Handelt es sich bei den Dateien um reine Texte, kann es sinnvoll sein, diese aus dem Dokument in das obige Eingabefeld zu kopieren und auf den Upload zu verzichten. Dies ist für eine erste Sichtung durch die Ombudsperson meist ausreichend.

Datei(en) hinzufügen:

Kontaktdaten

Die Angabe der folgenden Daten ist notwendig, damit der Vorgang durch die Ombudsperson bearbeitet werden kann.

Falls Sie die folgende Option aktivieren, kann das Portal Ihnen eine Nachricht zukommen lassen, falls sich der Status Ihres Vorgangs verändert. Bitte beachten Sie, daß wir Sie ohne diese Einwilligung bei Änderungen Ihres Vorgangs nicht benachrichtigen können. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall regelmässig selbstständig prüfen müssen, ob z.B. Rückfragen durch die Ombudsperson gestellt wurden.

Nachfolgend müssen Sie ein Passwort vergeben. Dieses wird verwendet, um später erneut Zugang zu Ihrem Vorgang zu erhalten.

Bitte verwenden Sie für jeden Hinweis ein neues, in diesem System noch nicht verwendetes Passwort.

Um den Zugriff durch Dritte auf Ihren Vorgang entgegenzuwirken, bitten wir Sie, ein starkes Passwort zu verwenden. Bitte notieren Sie sich dieses Passwort an einer sicheren Stelle, da es ohne dieses nicht möglich ist Ihren Vorgang erneut aufzurufen. Ein Zurücksetzen des Passworts kann aus Gründen der Anonymität leider nicht angeboten werden.

Das Passwort muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen. Es muss sowohl Klein- als auch Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie das Passwort später weder ändern, noch zurücksetzen können!

   Abbrechen
Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH
Hauptstraße 21
79227 Schallstadt